Honorar

Privatrechtliche Leistungen (Berichte oder Atteste auf Wunsch des Patienten, Abklärungen im Auftrag des Patienten) unterliegen nicht den Vorgaben des TARMED. Für diese privatrechtlichen Leistungen wird ein Honorar fällig. Die Stundensätze bewegen sich zwischen CHF 220-300. Abgerechnet wird nach Aufwand in Stunden. Die Stundenansätze berücksichtigen das soziale Umfeld der Mandantschaft die Anforderungen an die Betreuung, die Schwierigkeit der Aufgabe sowie die ausgewiesene Berufserfahrung. Hinzu kommen die Barauslagen (Telefonkosten, Porti, Kopien, Fahrspesen etc.) nach effektivem Aufwand oder als Pauschale. Die Sekretariatskosten sind im Honorar inbegriffen. Zu vergüten sind die gesamten fachärztlichen Bemühungen, inkl. das Erstgespräch. Bei Berichten für Versicherungen ausserhalb des Krankenversicherungsgesetzes oder des Invalidengesetzes wird zu einem fixen Stundensatz direkt mit den Versicherungen abgerechnet.

Arbeitsgrundsätze
Evidenz, Qualität, Effizienz und Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.

Abrechnungsgrundsätze
Abrechnung nach Stunden, Barauslagen effektiv, MWST für sämtliche Aufwendungen nach dem
aktuell geltenden MWST Satz, detaillierte Abrechnung auf Wunsch.