Allgemeine Geschäftsbedingungen Rietlen Praxis

Terminstornierungen
Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bitte verwenden Sie für die Annullation eines online gebuchten Termins, den Annullations-Button in der Bestätigungsemail. Für alle anderen Annullationsarten informieren Sie uns bitte per Telefon, Email,
Whatsapp oder einer Sprachnachricht auf den Anrufbeantworter. Annullations-Mitteilungen via Facebook, Instagram oder Youtube werden nicht akzeptiert.

Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin annulliert oder nicht abgesagt (No-Show), wird der Patient entschädigungspflichtig. Kann eine gebuchte Behandlung aufgrund einer Verspätung durch den Patienten nicht mehr durchgeführt werden, wird der Patient ebenfalls entschädigungspflichtig. Diese Entschädigung beträgt bei einer Arztkonsultation pauschal CHF 100, bei einem Behandlungstermin mindestens 150 CHF und bei einem offerierten (kostenlosen) Beratungstermin CHF 50.

Nachträglich vorgebrachte Begründungen für verpasste Termine können nicht berücksichtigt werden.

Mahngebühren
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Ab der 2. Mahnung ist eine Mahnungspauschale von CHF 20 zu bezahlen

Selbstzahler-Leistungen/-Produkte/-Medikamente
Alle Leistungen, Produkte und Medikamente, welche nicht von der Krankenkasse übernommen werden, müssen direkt vor Ort und unmittelbar nach Durchführung oder Erhalt beglichen werden. Eine Begleichung dieser Kosten auf Rechnung ist ausgeschlossen. Wir akzeptieren nachfolgende Zahlungsmittel: Visa, Mastercard, American Express, Post Finance, Maestro, Twint und Bargeld in CHF.

Patientenaufklärung/Einverständniserklärung
Alle Eingriffe, Therapien und Behandlungen bei der Rietlen Praxis erfordern eine Patientenaufklärung die durch den/die Patienten/-in mittels rechtsgültiger Unterschrift auf der Einverständniserklärung bis spätestens unmittelbar vor der Durchführung unterschrieben bei der Rietlen Praxis vorliegen muss. Die Rietlen Praxis kann aus rechtlichen Gründen keine Eingriffe, Therapien oder Behandlungen durchführen, wenn der/die Patient/-in die Unterschrift auf der Einverständniserklärung verweigert.

Vertragspartnerin
Vertragspartnerin des/die Patienten/-in ist ausschliesslich die Rietlen Praxis.

Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für die Erledigung von Streitigkeiten aus diesem Vertrag werden die ordentlichen Gerichte des Kantons Zürich als zuständig anerkannt. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der Rietlen Praxis. Das schweizerische Recht, insbesondere die Artikel 394 ff. des Schweizerischen Obligationenrechts über den Auftrag, ist anwendbar.